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Aufgabe:
Hilfe zur Gesundheit beantragen
Zuständigkeit
Leistungsbereich SGB XII
Sachgebietsleiter Matthias Reinecke
Wilhelm-Höpfner-Ring 4
D-39116 Magdeburg
Telefon
 : 
+49 391 540-6724
Fax
 : 
+49 391 540-6118
E-Mail
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Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.




[+ Allgemeine Informationen

[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Gebühren (Kosten)

[- Fristen

Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.




[+ Rechtsgrundlage

[+ Verfahrensablauf

[+ Voraussetzungen

[+ Bearbeitungsdauer
Verfügbare Formulare
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
[PDF-Dokument : 689 kB]
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe - Merkblatt
[PDF-Dokument : 44 kB]
Erklärung zum Onlineantrag SGB XII
[PDF-Dokument : 40 kB]